Den Kaufvertrag des Grundstücks haben wir unterschrieben, das war am 10.01.2014. Damit sind nun aber noch lange nicht Eigentümer. Erst noch fleißig Grunderwerbsteuer zahlen (In Baden-Württemberg sind das aktuell 5% vom Kaufpreis) und natürlich den Kaufpreis an sich. Hier gibt es in BW eine kleine Besonderheit, die mal wieder richtig schön war:

  • Willst du Grundstück kaufen, mußt du zahlen
  • Willst du zahlen, muß Bank dir Geld geben
  • Bank gibt dir aber nur Geld gegen Sicherheit = Eintrag Grundbuch
  • Eintrag gibts nur für Eigentümer
  • Eigentümer wird nur, wer zahlt

...aufgefallen? Geht so nicht!

 

Hier ist die Alternative die Notarbestätigung, die aber wiederum nicht wenig kostet. Und wenn man nun in BW von der Gemeinde ein Grundstück ersteht (ich weiß leider nicht, wie das beim Erwerb von Privat ist), kommt man um diese Notarbestätigung drum herum. Das hört sich dann so (oder ähnlich an):

"...dass die finanzierende Bank treuhänderisch an die Stadt auszahlt mit der Treuhandauflage, dass das Geld zurückgezahlt werden muss, wenn nicht gleichzeitig mit der Eigentumsumschreibung auf die Käufer die Finanzierungsgrundschuld für Gläubigerin erstrangig eingetragen wird."

 

Tja, wäre unserer Bank klar gewesen, dass wir in BW wohnen... und hätten wir diesen Satz verstanden... dann hätten wir unserer Notarin nicht so auf den Keks gehen müssen von wegen "... aber wir brauchen doch unbedingt die Notarbestätigung!"